Höhere Fachprüfung (HFP)

Der Titel „Komplementärtherapeut*in mit eidgenössischem Diplom" wird durch den erfolgreichen Abschluss der höheren Fachprüfung (HFP) für Komplementärtherapeut*innen erworben. Die HFP dient dazu, abschliessend zu prüfen, ob die Kandidat*innen über die im Berufsbild geforderten Handlungskompetenzen verfügen, die zur Ausübung einer verantwortungsvollen Berufstätigkeit erforderlich sind. 

Zulassungsbedingungen

Die Zulassung zur HFP KT ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Abschluss auf mindestens Sekundarstufe II oder äquivalent
  • Branchenzertifikat OdA KT
  • Ausreichend komplementärtherapeutische Berufspraxis begleitet durch Supervisionsstunden

Details dazu sind in den Reglementen und Wegleitungen ersichtlich.

 

 

Häufige Fragen

2 Höhere Fachprüfung HFP

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  • Was ist die Voraussetzung für die Zulassung zur höheren Fachprüfung?

    Eine zentrlae Voraussetzungen für die Zulassung zur höhere Fachprüfung (HFP) ist das Branchenzertifikat der OdA KomplementärTherapie. Es wird entweder nach bestandener Prüfung am Ende einer akkreditierten Komplementärtherapie-Ausbildung ausgestellt oder aufgrund des bestandenen Gleichwertigkeitsverfahrens. Zusammen mit dem Nachweis einer mehrjährigen selbständigen Praxistätigkeit unter Supervision, ist das Branchenzertifikat das Eintrittsticket zur HFP.

  • Werden Informationsveranstaltungen angeboten?

    Die OdA KT organisiert regelmässig Online-Informationsveranstaltungen zum Gleichwertigkeitsverfahren für das Branchenzertifikat OdA KT sowie zur höheren Fachprüfung. Die aktuellen Termine werden auf der Homepage und im Anmeldeformular unter Info-Anlässe publiziert.