Branchenzertifikat OdA KT
Eine akkreditierte Ausbildung als Komplementärtherapeut*in schliesst mit einem Branchenzertifikat OdA KT ab. Dieser Branchenabschluss ist Voraussetzung für die Zulassung zur höheren Fachprüfung. Einige Versicherer setzen das Branchenzertifikat voraus für mögliche Rückerstattungen an Klient*innen (Zusatzversicherungen).
Therapeut*innen, welche eine Methoden-Ausbildung ohne Akkreditiertung absolviert haben, können das Branchenzertifikat über ein Gleichwertigkeitsverfahren erlangen.
Akkreditierte Ausbildungen
Eine akkreditierte Ausbildung als Komplementärtherapeut*in dauert mindestens drei Jahre und ist in der Regel als berufsbegleitendender, modularer Lehrgang konzipiert. Der Kern der Ausbildung bildet eine der anerkannten Methoden der Komplementärtherapie. Dazu kommt ein Praktikumsteil mit Hospitanzen, begleitetem Üben und praktischer Klient*innenarbeit sowie der Tronc commun (medizinische, sozialwissenschaftliche und berufsspezfische Grundlagen). Abgeschlossen wird die Ausbildung mit einer umfassenden und kompetenzorientierten Abschlussprüfung, nach deren Bestehen das Branchenzertifikat OdA KT ausgestellt wird.
In der folgenden Karte finden Sie alle akkreditierten Ausbildungen und können nach Ausbildungen in Ihrer Nähe suchen oder diese nach der gewünschten Methode filtern.
Gleichwertigkeitsverfahren Branchenzertifikat OdA KT
Das Gleichwertigkeitsverfahren richtet sich an Therapeut*innen, die eine anerkannte Methode der Komplementärtherapie praktizieren, aber keine akkreditierte Ausbildung absolviert haben und damit ohne Branchenzertifikat OdA KT abgeschlossen haben. Das Gleichwertigkeitsverfahren ist ein zweiteiliges Dossierverfahren, indem einerseits Nachweise zur Ausbildung- und Berufspraxis und andererseits eine schriftliche Arbeit (Essay) eingereicht werden müssen. Die Unterlagen werden von einem Expert*innen-Team geprüft.
Häufige Fragen
2 Gleichwertigkeitsverfahren
Ist der Erhalt des Branchenzertifikats mit einer Ausbildung oder Prüfung verbunden?
Praktizierende einer Methode der Komplementärtherapie können das Branchenzertifikat OdA KT im Rahmen eines Gleichwertigkeitsverfahren erlangen. Dies ist ein Dossierverfahren, indem die Kandidat*innen u.a. die Methodenausbildung und -praxis belegen und in Form einer schriftlichen Arbeit (Essay) die Identität als Komplementärtherapeut*in ausweisen. Die OdA KT bietet dazu regelmässig Informationsveranstaltungen an.
Wer neu in die Ausbildung einer Methode der Komplementärtherapie einsteigt (akkreditierte Bildungsgänge OdA KT), gelangt über einen mehrjährigen Ausbildungsgang mit Teilprüfungen und einer kompetenzorientierten Abschlussprüfung (mündlich, praktisch und schriftlich) zum Branchenzertifikat OdA KT.
Das Branchenzertifikat erhält, wer die Abschlussprüfung einer OdA KT akkreditierten Ausbildung oder das Gleichwertigkeitsverfahren BZ KT der OdA KT erfüllt hat. Die OdA KT definiert Mindestanforderungen an die Schulabschlussprüfungen und die Teilprüfungen des Tronc Commun KT.
Werden Informationsveranstaltungen angeboten?
Die OdA KT organisiert regelmässig Online-Informationsveranstaltungen zum Gleichwertigkeitsverfahren für das Branchenzertifikat OdA KT sowie zur höheren Fachprüfung. Die aktuellen Termine werden auf der Homepage und im Anmeldeformular unter Info-Anlässe publiziert.
Kann ich das Branchenzertifikat auch mit einem im Ausland erlangten Methodenabschluss erlangen?
Das Gleichwertigkeitsverfahren gilt auch bei ausländischen Diplomen.
