Supervision

Um zur höheren Fachprüfung zugelassen zu werden, ist der Nachweis von supervidierter Berufspraxis erforderlich. Das geforderte Pensum sowie die Anzahl Supervisionsstunden und die detaillierten Anforderungen sind im Reglement supervidierte komplementärtherapeutische Berufspraxis aufgeführt. Es müssen mindestens zwei Supervisor*innen berücksichtigt werden.

In der folgenden Karte finden Sie Supervisor*innen, welche die Mindestanforderungen der OdA KT erfüllen:

 

Hinweis: Supervisionsstunden sind für die subjektorientierte Finanzierung (Bundesbeiträge an Absolvent*innen der höheren Fachprüfungen) berechtigt, sofern diese bei Supervisor*innen besucht wurden, die auf der Liste der vorbereitenden Kurse des SBFI eingetragen sind. Die dort eingetragenen Supervisor*innen erfüllen jedoch nicht automatisch die Mindestanforderungen der OdA KT!

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