FAQ

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Anzahl der gefundenen Fragen:  

2 Gleichwertigkeitsverfahren

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  • Ist der Erhalt des Branchenzertifikats mit einer Ausbildung oder Prüfung verbunden?

    Praktizierende einer Methode der Komplementärtherapie können das Branchenzertifikat OdA KT im Rahmen eines Gleichwertigkeitsverfahren erlangen. Dies ist ein Dossierverfahren, indem die Kandidat*innen u.a. die Methodenausbildung und -praxis belegen und in Form einer schriftlichen Arbeit (Essay) die Identität als Komplementärtherapeut*in ausweisen. Die OdA KT bietet dazu regelmässig Informationsveranstaltungen an. 

    Wer neu in die Ausbildung einer Methode der Komplementärtherapie einsteigt (akkreditierte Bildungsgänge OdA KT), gelangt über einen mehrjährigen Ausbildungsgang mit Teilprüfungen und einer kompetenzorientierten Abschlussprüfung (mündlich, praktisch und schriftlich) zum Branchenzertifikat OdA KT. 

    Das Branchenzertifikat erhält, wer die Abschlussprüfung einer OdA KT akkreditierten Ausbildung oder das Gleichwertigkeitsverfahren BZ KT der OdA KT erfüllt hat. Die OdA KT definiert Mindestanforderungen an die Schulabschlussprüfungen und die Teilprüfungen des Tronc Commun KT.

  • Werden Informationsveranstaltungen angeboten?

    Die OdA KT organisiert regelmässig Online-Informationsveranstaltungen zum Gleichwertigkeitsverfahren für das Branchenzertifikat OdA KT sowie zur höheren Fachprüfung. Die aktuellen Termine werden auf der Homepage und im Anmeldeformular unter Info-Anlässe publiziert.

  • Kann ich das Branchenzertifikat auch mit einem im Ausland erlangten Methodenabschluss erlangen?

    Das Gleichwertigkeitsverfahren gilt auch bei ausländischen Diplomen.

2 Höhere Fachprüfung HFP

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  • Was ist die Voraussetzung für die Zulassung zur höheren Fachprüfung?

    Eine zentrlae Voraussetzungen für die Zulassung zur höhere Fachprüfung (HFP) ist das Branchenzertifikat der OdA KomplementärTherapie. Es wird entweder nach bestandener Prüfung am Ende einer akkreditierten Komplementärtherapie-Ausbildung ausgestellt oder aufgrund des bestandenen Gleichwertigkeitsverfahrens. Zusammen mit dem Nachweis einer mehrjährigen selbständigen Praxistätigkeit unter Supervision, ist das Branchenzertifikat das Eintrittsticket zur HFP.

  • Werden Informationsveranstaltungen angeboten?

    Die OdA KT organisiert regelmässig Online-Informationsveranstaltungen zum Gleichwertigkeitsverfahren für das Branchenzertifikat OdA KT sowie zur höheren Fachprüfung. Die aktuellen Termine werden auf der Homepage und im Anmeldeformular unter Info-Anlässe publiziert.

2 Akkreditierte KT-Ausbildungen

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  • Die Minimalvorgaben für die Ausbildungdauer sind 3 Jahre, gibt es auch einen Maximalwert?

    Es gibt auch Methoden die 4 Jahre für die Ausbildung vorschreiben, siehe METID. Theoretisch gibt es keine Begrenzung. Nicht zuletzt aus wirtschaftlichen Gründen ist aber darauf zu achten, dass die Dauer zwischen Ausbildungsbeginn und Abschluss nicht übermässig verlängert wird.

2 Methoden

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  • Warum umfasst die Komplementärtherapie so viele verschiedene Methoden?

    Die Methoden der Komplementärtherapie sind so vielgestaltig, wie wir Menschen auch. Gesundheit ist ein sehr individueller Zustand und nicht alle Menschen gehen den Genesungsprozess auf die gleiche Art und Weise an. Jede Methode hat ihre eigene Herangehensweise, die jedoch immer auf den Grundlagen der Komplementärtherapie basiert. Das Augenmerk liegt immer auf der Stärkung der Selbstregulation, dem individuellen Prozess und der aktiven Beteiligung der Klient*Innen.

  • Wieso erscheint meine Methode nicht bei den anerkannten Methoden der OdA KT?

    Im Feld der Komplementärtherapie und Alternativmedizin gibt es eine Vielzahl an Methoden (siehe Broschüre Komplementärtherapie und Alternativmedizin des SDBB). Unter dem Beruf “Komplementärtherapeut*in mit eidgenössischem Diplom” ist eine Auswahl von Methoden vertreten, die gemeinsame Grundlagen und ein gemeinsames Berufsbild vertreten. Nur diese Methoden sind in der Prüfungsordnung zur höheren Fachprüfung aufgeführt und werden durch die OdA KT vertreten.

  • Sind die anerkannten Methoden der Komplementärtherapie abschliessend festgelegt?

    Nein, die Anerkennung neuer Methoden ist möglich. Das Verfahren ist im Reglement Methodenanerkennung und der entsprechenden Wegleitung erläutert. Es ist zudem möglich, dass Methoden aus der Prüfungsordnung - und damit dem Beruf - gestrichen werden, sofern seitens der Praktizierenden keine ausreichende Nachfrage nach dem eidgenössischen Diplom besteht. 

    Unter dem Beruf “Komplementärtherapeut*in mit eidgenössischem Diplom” ist eine Auswahl von Methoden vertreten, die gemeinsame Grundlagen und ein gemeinsames Berufsbild vertreten. Nur diese Methoden sind in der Prüfungsordnung zur höheren Fachprüfung aufgeführt und werden durch die OdA KT vertreten.