Übergangsbestimmungen
Während 7 Jahren nach Aufnahme einer Methode in die Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung für Komplementärtherapeut*innen, gelten für Praktizierende im Gleichwertigkeitsverfahren Übergangsbestimmungen:
- Der Tronc commun KT kann durch den Nachweis einer Registrierung bei einer einschlägigen Registrierstelle VOR dem Datum der Aufnahme der jeweiligen Methode in die PO vollständig kompensiert werden
- Eine gewisse Anzahl von Kontaktstunden zum Nachweis von Methode und Tronc Commun KT können durch Berufserfahrung kompensiert werden
- Lerneinheiten des Tronc commun KT können ohne erfolgte Überprüfung geltend gemacht werden
Diese Übergangsbestimmungen können im GWV BZ nur geltend gemacht werden, wenn die Anmeldung und das vollständige Dossier VOR Ablauf der Übergangsfrist bei der OdA KT eintreffen. Dies betrifft aktuell nur die Methoden Faszientherapie (24.09.2026), Rhythmische Massage Therapie (21.12.2027), Trager Therapie (25.03.2029) und Aquatische Körperarbeit (25.03.2029). Das GWV BZ selbst hat grundsätzlich kein Ablaufdatum, es wird also auch nach Ablauf der 7-jährigen Übergangsbestimmungen weitergeführt. Details siehe Reglement Gleichwertigkeitsverfahren Branchenzertifikat OdA KT.
