Tarif 590
Der Tarif 590 ist eine Liste der ambulanten komplementärmedizinischen Leistungen gemäss Zusatzversicherung (VVG). Er beinhaltet über hundert Tarifpositionen für einzelne Methoden und Verrichtungen und ist schweizweit gültig.
Wie rechne ich als Komplementärtherapeut*in ab?
Als Komplementärtherapeut*in können Sie Ihre Abrechnung auf wenige Tarifpositionen beschränken. Die entsprechenden Tarifpositionen können Sie der Tabelle Zuordnung der Methodennummern der Registrierstellen zu den Abrechnungsziffern des Tarifs 590 entnehmen.
Software-Lösungen
Eine Vielzahl von Software-Herstellern bieten für Komplementärtherapeut*innen von einfachen Varianten (Basic) mit den notwendigen Funktionalitäten für die Rechnungsstellung bis zu ausgereiften Produkten (Profi) Software-Lösungen an. Die OdA KT gibt keine Empfehlungen ab.
Rechnungsstandard XML 5.0
Per 30. Juni 2027 wird der heutige Rechnungsstandard XML 4.5 abgelöst. Für Behandlungen mit Datum ab 1. Juli 2027 werden TG-/TP-Rechnungen nur noch im Standard XML 5.0 akzeptiert – sowohl in Papierform wie auch digital. Rechnungen im Format 4.5 werden von den Kostenträgern zurückgewiesen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Tarif 590 Praxis- bzw. Abrechnungssoftware den Standard XML 5.0 anwendet. Im Zweifel kontaktieren Sie den Anbieter Ihrer Software.
Dokumente
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