Kantonale Bestimmungen

Die Bestimmungen zur Berufsausübung als Komplementärtherapeut*in sind kantonal und damit unterschiedlich geregelt. Komplementärtherapeut*innen unterstehen nicht dem Gesundheitsberufegesetz auf Bundesebene. Dies ist ein rechtliche Einordnung und hat nichts mit dem Berufsbild und der Berufsidentität als Gesundheitsfachperson zu tun. Bei Revisionen der Gesundheitsgesetze beteiligt sich die OdA KT an den Vernehmlassungen um den Beruf im Sinne der Delegiertenversammlung zu positionieren.